Steuern und Abgaben
- Grundsteuer A Hebesatz 500 %
- Grundsteuer B Hebesatz 500 %
- Kommunalsteuer 3 %
- Allgemeine Nächtigungsabgabe € 3,00
- Allgemeine Nächtigungsabgabe für Nächtigungen in Zweitwohnungen € 3,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) für Ferienwohnungen mit mehr als 130 m² Nutzfläche € 646,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 100 m² bis einschl. 130 m² Nutzfläche € 612,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 70 m² bis einschl. 100 m² Nutzfläche € 510,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 40 m² bis einschl. 70 m² Nutzfläche € 442,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) bis einschl. 40 m² Nutzfläche € 340,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) für dauernd abgestellte Wohnwägen € 221,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) für Ferienwohnungen mit mehr als 130 m² Nutzfläche ab 01.02.2026: € 1.140,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 100 m² bis einschl. 130 m² Nutzfläche ab 01.02.2026: € 1.080,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 70 m² bis einschl. 100 m² Nutzfläche ab 01.02.2026: € 900,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) über 40 m² bis einschl. 70 m² Nutzfläche 01.02.2026: € 780,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) bis einschl. 40 m² Nutzfläche 01.02.2026: € 600,00
- Besondere Nächtigungsabgabe (Pauschale) für dauernd abgestellte Wohnägen 01.02.2026: € 390,00
- Fremdenverkehrsförderungsfond (je nächtigungsabgabenpflichtiger Nächtigung) € 0,05
- Hunde-Abgabe (pro Hund und Jahr lt. Hunde-Abgabeverordnung) € 60,00
