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Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten:
Mo-Fr von 07:00 - 15:30 Uhr

Unsere Ferien:
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, während der Weihnachtsferien, der Osterferien und für vier Wochen während der Sommerferien ist unser Kindergarten geschlossen.

Anmeldung

Ablauf zur Anmeldung im Kindergarten und in der Kleinkindbetreuung

Kindergarten:

Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die das 3. Lebensjahr erreicht haben, bekommen eine schriftliche Verständigung für die Anmeldung in unserer Einrichtung. 
Nach einem persönlichen Kennenlernen werden die Erziehungsberechtigten wiederum schriftlich über eine Aufnahme informiert.
Das Kindergartenjahr beginnt im September, eine Aufnahme während des Jahres ist grundsätzlich möglich, sofern Betreuungsplätze vorhanden sind.


Wir bieten folgende Betreuungsmodelle an: 
Habltagsbetreuung 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dreiviertelbetreuung 07:00 Uhr - 14:30 Uhr
Ganztagesbetreuung 07:00 Uhr - 15:30 Uhr (max. 40 Stunden)
Kleinkindbetreuung:
Für Kinder unter 3 Jahren kann das Anmeldeformular zur Vormerkung (Warteliste) hier heruntergeladen oder im Kindergarten abeholt werden. 
Das ausgefüllte Formular bitte per Mail oder Post an den Kindergarten zurücksenden. Es kann auch in unseren Briefkasten eingeworfen werden.

Die Anmeldung setzt eine Berufstätigkeit beider Elternteile voraus. Eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz ist grundsätzlich das ganze Jahr möglich.
Beim Betreuungsausmaß kann zwischen 10, 20, 30 oder 40 Stunden pro Woche gewählt werden.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Kleinkindbetreuung

Kindergartengebühren

Öffnungszeiten: 07:00 - 15:30 Uhr

  • Monatlich pro Kind: Halbtagsbetreuung bis 12:30 Uhr € 78,00 (abzüglich € 12,50 Landesförderung)
  • Monatlich pro Kind: Dreiviertelbetreuung bis 14:30 Uhr € 111,00 (abzüglich € 25,00 Landesförderung)
  • Monatlich pro Kind: Ganztagsbetreuung bis 15:30 Uhr € 141,00 (abzüglich € 25,00 Landesförderung)
  • Kinder im letzten Jahr vor Schulpflicht: bis 12:30 Uhr "gratis"
  • Kinder im letzten Jahr vor Schulpflicht: bis 14:30 Uhr € 105,00 (abzüglich € 85,00 Landesförderung)
  • Kinder im letzten Jahr vor Schulpflicht: bis 15:30 Uhr € 141,00 (abzüglich € 85,00 Landesförderung)
  • Das zweite Kind zahlt jeweils um 15% weniger (Ausnahme: ein Kind ist im letzten Jahr vor Schulpflicht)
  • Essensbeitrag pro Mahlzeit € 2,20
 

Alterserweiterte Gruppe pro Monat und Kind (ab 1,5 Jahren)

  • Betreuung bis 10 Wochenstunden € 65,00
  • Betreuung bis 20 Wochenstunden € 95,00
  • Betreuung bis 30 Wochenstunden € 126,00
  • Betreuung ab 31 Wochenstunden € 186,00
  • Das zweite Kind zahlt jeweils um 15% weniger
  • Essensbeitrag pro Mahlzeit € 2,20
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