Altfahrzeugeverordnung
Gemäß §14 der Altfahrzeugeverordnung müssen alle vor dem 1. Juli 2002 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge mit 1. Jänner 2007 gemäß §5 vom Hersteller oder Händler unentgeltlich §5 (1)2. zurückgenommen werden.
Jedenfalls hat jedes Fabrikat seine Sammelstelle, also Opel zum Opelvertragshändler, VW zum VW-Vertragspartner usw...
Auch dann, wenn das Auto dort nicht gekauft wurde.
Unter www.umweltnet.at finden Sie alle Automarken und Adressen in Österreich, wo Sie das vor dem 07.07.2002 erworbene Fahrzeug kostenlos hinbringen können.




